3,04 % der Kreisfläche für Windenergie – Grüne begrüßen Landesvorgabe

Am Montag hat Umweltminister Christian Meyer bekannt gegeben, welche Flächenanteile die Landkreise bis 2026 als Vorranggebiete für die Windenergie ausweisen müssen.
Für den Landkreis ergeben sich 3,04% Flächenanteil für Windenergie.

„Wir begrüßen die neuen Vorgaben des Niedersächsischen Umweltministeriums, dass nunmehr 3,04 % der Kreisfläche für Windenergie auszuweisen sind“, sagt Verena Wein-Wilke, Vorsitzende der Grünen Kreistagsfraktion. Sie erinnert daran, dass diese Vorgabe höher liegt als die im Dezember 2022 im Kreistag beschlossenen 1,7 % Windflächen im Regionalem Raumordnungsprogramm (RROP).

„Wir alle sind aufgefordert zügig Flächen für erneuerbare Energien auszuweisen, damit das Ziel der Klimaneutralität und auch der Abbau von Energieabhängigkeiten erreicht wird“, betont die Horneburgerin Wein-Wilke. Der Kreisvorstand der Grünen ruft die Grünen Fraktionen aus den Gemeinderäten auf, dass sie in ihrer Gemeinde darauf drängen, gegenüber dem Landkreis Windflächen zu nennen.

„In der Sitzung des Ausschusses für Klima, Umwelt und Regionalplanung am 15.02. soll der Start zur der Neuaufstellung des RROP beschlossen werden“, drängt Verena Wein-Wilke.
In einem eigenen Windenergie-Beschleunigungs-Gesetz für Niedersachsen sollen die konkreten Flächenanteile, die jede Region bis 2026 als Windenergiefläche mindestens ausweisen muss, dann rechtsverbindlich festgelegt werden, so die Information aus Hannover.
„Das ist eine dezentrale Energiewende, an der die Bürgerinnen und Kommunen direkt teilhaben und profitieren können“, betonen die Kreisgrünen in ihrer Pressemitteilung. In dem geplanten Gesetz soll geregelt werden, dass die Kommunen sowie Bürgerinnen stärker vom Ausbau der Erneuerbaren Energien profitieren. Dadurch wären Anteile für Bürgerenergiegesellschaften oder eine direkte Beteiligung der Kommunen möglich. Dies sowohl bei Windenergie- als auch bei großen Freiflächenphotovoltaik-Anlagen.

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